Väter haben die Möglichkeit, anlässlich der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Für Geburten ab 1. September 2019 gibt es einen Rechtsanspruch darauf. Das heißt, es bedarf dafür nicht mehr der Zustimmung des Arbeitgebers. Dennoch sind einige Vorgaben zu erfüllen. Das sorgt in vielen Fällen für Unsicherheit. „Wir werden derzeit mit Anfragen zum Thema überhäuft“, sagt Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer Steiermark. Die Leiterin der AK-Abteilung für Frauen und Gleichbehandlung stellt in der Beratung fest, dass Vätern vor allem nicht bewusst ist, dass sie für den Papamonat drei Meldungen beim Arbeitgeber vorzunehmen haben: „Erstens ist spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin die Inanspruchnahme anzukündigen - bei gleichzeitiger Bekanntgabe des Geburtstermins. Zweitens ist die Geburt dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Und drittens ist spätestens eine Woche nach der Geburt der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu geben“, zählt sie die Fristen auf. Grundsätzlich könne der Vater den Papamonat für die Dauer von einem Monat während des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen - „und zwar frühestens nach dem Krankenhausaufenthalt von Mutter und Kind.“ Dass es einen gemeinsamen Hauptwohnsitz von Vater, Mutter und Kind braucht, versteht sich wohl von selbst.

Ein weiterer großer Denkfehler, den viele Väter begehen, ist, zu glauben, dass es mit dem Rechtsanspruch auf die Freistellung vom Job gegenüber dem Arbeitgeber auch automatisch einen Anspruch auf eine Geldleistung, den sogenannten Familienzeitbonus, gibt. „Dieser muss aber gesondert, innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt des Kindes, beim Krankenversicherungsträger beantragt werden. Er ist auch in dieser Zeit zu konsumieren und es sind dafür zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen“, erklärt Pöcheim und ergänzt: „Wir bekommen derzeit viele Anfragen von Vätern, die meinen, mit dem Rechtsanspruch auf den Papamonat zahle sich dieser endlich auch finanziell wirklich aus. Aber die Geldleistung hat sich nicht erhöht.“ Bei der Nachricht, dass sie im Papamonat mit 700 Euro auskommen müssen, würden viele Männer in der Beratung zum Schluss kommen, lieber später in Väterkarenz zu gehen, und dabei zumindest 80 Prozent ihres Einkommens zu erhalten. „Viele nehmen sich in den ersten Tagen nach der Geburt einfach Urlaub und die Tage, die sie vom Dienstgeber anlässlich der Geburt eventuell ohnehin freigestellt sind, und gehen dann in Karenz, wenn das Kind schon etwas älter ist, um der Mutter eventuell auch den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern“, erzählt Pöcheim aus der Praxis.