Die von der Regierung geplante verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel im Handel und in der Gemeinschaftsverpflegung könnte bereits im nächsten Jahr oder 2021 eingeführt werden. Es gehe dabei um Produkte mit Fleisch, Ei und Milch, sagte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Agrar-Fachtagung "Winterkonferenz" am Montag in Wien.

Bei diesen drei Produktkategorien gebe es "gute Möglichkeiten, das einfach umzusetzen". Köstinger will in der Causa noch Gespräche mit den Sozialpartnern, Wirtschaftsvertretern und der Nahrungsmittelindustrie führen. Es gebe derzeit noch deutlichen Widerstand von den Lebensmittelherstellern. Ziel sei es, noch heuer ein Modell vorzulegen. Als erster Schritt könnte beim Essen in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und beim Bundesheer eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutat kommen.

Auch für verarbeitete vegane und vegetarische Produkte - etwa pflanzliche Milch- und Fleischalternativen - soll es laut der Landwirtschaftsministerin eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung geben. Für verarbeitete Lebensmittel in der Gastronomie, bei Direktvermarktern und Manufakturen werde eine freiwillige Herkunftsangabe anvisiert.

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer warnte vor bürokratischem Mehraufwand für die Betriebe. Man müsse jede einzelne Maßnahme abwägen, sagte Mahrer bei der "Wintertagung". Er wolle nicht Billig-Fleisch verteidigen, sondern Konsumenten sollten vernünftige Produkte zu einem vernünftigen Preis bekommen.

Die österreichische Nahrungsmittelindustrie ist gegen eine Pflicht-Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten. Die Lebensmittelhersteller befürchten, dass sie gegenüber ausländischen Produzenten benachteiligt werden. Die Kennzeichnung bedeute einen Mehraufwand und mehr Kontrollen, hieß es zuletzt. Wenn bestimmte Zutaten kurzfristig nicht in ausreichender Qualität vorhanden seien, könne es ebenso Probleme geben.

Als positives Beispiel führte Köstinger Italien und Frankreich an. In diesen Ländern muss die Herkunft der Hauptzutat bei manchen verarbeiteten Lebensmitteln angeben werden. Die EU regelt bereits einige Herkunftskennzeichnungen in verschiedenen Verordnungen. EU-weit verpflichtend sind Herkunftskennzeichnungen für Frischfleisch, Eier und Haltungsform der Hühner, Obst, Gemüse, Honig, Olivenöl, Wein, Bioprodukte und Fisch.

Nicht vorhanden sind Pflicht-Kennzeichnungen für Milch und Milchprodukte und andere verarbeitete Produkte wie etwa Wurst und andere Fleischprodukte. Will ein Staat über die EU-Regeln hinausgehen, muss er der Kommission Folgeabschätzungen und Daten liefern, dass im eigenen Land die Zustimmung für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte ausreichend groß ist. Kürzlich hatte Köstinger in Berlin bei der Grünen Woche angekündigt, eine Umfrage und eine Studie durchzuführen zu lassen, um damit die EU-Kommission von dem österreichischen Gesetzesvorhaben zu überzeugen.

Der Präsident des Ökosozialen Forums und niederösterreichische LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP) drängt auch auf eine verpflichtende Kennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel. "Die Wahrheit ist den Konsumenten zumutbar", sagte Pernkopf bei der "Wintertagung". Konsumenten sollten darüber informiert werden, wenn etwa das Flüssigei für Lebensmittel aus Uruguay stamme.

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