1. Status quo

Mitte Februar sind schon Ferialjobs ausgeschrieben und die besten noch zu haben. Deshalb sollte man schon jetzt aktiv werden, wenn man in den Sommermonaten arbeiten will – auch wenn die großen Ferien noch auf sich warten lassen.

2. Was arbeiten?

Kellnern am Wörthersee klingt super. Ist es auch, vor allem, wenn man später eine Laufbahn im Tourismus oder in der Gastronomie einschlagen möchte. Wer aber schon weiß, welchen Karriereweg er später einschlagen will, könnte auch versuchen, einen Ferialjob in der Branche zu finden.

3. Wo suchen?

Für Ferienjob-Interessenten gilt: Es ist Eile geboten, sonst sind die besten Jobs weg. Erste Anlaufstelle ist die Logo-Jobbörse, die neben einer umfassenden Datenbank unter anderem auch Ferienjobs vom AMS für alle Bundesländer gebündelt auf der Website anbietet. Da finden sich derzeit etwa Servicekräfte für eine Schutzhütte oder Animateure für Südtiroler Tourismusbetriebe.

Auch rund 150 Ferialjobs bei Magna Steyr in Graz sind zu finden, wenn man sich unter logo.at/jobboerse umsieht. „Jobs in der Gastronomie, im Promotionsbereich und im Handel/Büro werden am häufigsten angeboten“, sagt Ursula Theißl, Geschäftsführerin Logo Jugendmanagement. Im Finanzamt, beim Einschlichten frischer Brote ins Supermarktregal, direkt in der Küche oder am DJ-Pult – überall werden Ferialkräfte gebraucht.

Über das Arbeitsmarktservice stehen österreichweit vielfältige Tätigkeiten zur Verfügung. Auch sie sind über logo.at/jobboerse abrufbar – ebenso die Grazer Praktikabörse. Wer Lust hat, die Heimat für ein paar Wochen zu verlassen, sucht sich unter ec.europa.eu/eures europaweit den passenden Job für die Ferien.

4. Anmeldung

Die Arbeiterkammer gibt Auskunft darüber, was man am besten vorher erledigt, bevor man sich in das Ferialjob-Abenteuer stürzt. Wichtig sei, dass man bei der GKK angemeldet ist und etwaige Sonderzahlungen erhält. Auch wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird, hat man auch als Ferialarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, bekommt am Ende Bares – in Form der Urlaubsersatzleistung.

5. Gehalt

Das Gehalt betreffend gibt es zwei verschiedene Ausprägungen: Zum einen werden Jugendliche, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, nach der Lehrlingsentschädigung entlohnt. Alle anderen Ferialjobs müssen nach dem jeweiligen Kollektivvertrag entlohnt werden. 700 bis 1000 Euro brutto sollte der Ferialjob mindestens bringen.

6. Alter

Ab dem Alter von 15 Jahren ist es laut AK erlaubt, in den Ferien arbeiten zu gehen. Wer unter 18 ist, darf acht Stunden pro Tag und 40 pro Woche arbeiten.

7. Vertrag

Die AK empfiehlt, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Bei mündlichen Zusagen ist es im Nachhinein schwerer, zu seinem Recht zu kommen, wenn etwas schiefgeht. Was drinnen stehen sollte: Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Bezahlung. Einen Dienstzettel bekommt man in jedem Fall – mit der Info über die Arbeitsstunden pro Woche und das Entgelt. Tipps, damit der Sommerjob kein Flop wird, gibt es unter anderem auf der Website der AK.