FRAGE: Ich bin derzeit im Gastgewerbe beschäftigt und möchte in Zukunft eine Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker absolvieren. Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?

Bernhard Koller von der Arbeiterkammer antwortet: Wie sich aus dem Einkommensteuergesetz ergibt, setzt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten unter anderem voraus, dass diese derart umfassend ist, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen nicht verwandt ist. Macht ein im Gastgewerbe nichtselbstständiger Beschäftigter eine Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker, so handelt es sich um eine derart umfassende Maßnahme, die den Einstieg in einen völlig anderen Beruf ermöglicht. Dazu wird auch die Erlangung eines Gewerbescheines vorgeschrieben.
Der Zweck der Umschulung muss des Weiteren darin bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen. Ob dies der Fall ist oder andere Motive zugrunde liegen (z. B. hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall zu beurteilen.