Das Baby ist da, der Vater stolz und fest entschlossen, sich eine Familienzeit zu gönnen. Aber was dann? Auf zum Chef, um eine Väterkarenz anzumelden – oder doch einen Papamonat, wie die Freistellung nach Familienzeitbonusgesetz im Volksmund heißt? Erfreulicherweise wollen sich immer mehr Väter engagieren. In welcher Form sie das am besten können, klären wir in einer persönlichen Beratung.

Die Väterkarenz ist vom Ende des Mutterschutzes bis zum 2. Geburtstag des Kindes möglich – in Blöcken ab zwei Monaten bis hin zu fast zwei Jahren. Also die favorisierte Variante für jene, die sich ihrem Kind intensiv widmen wollen.

Wer sich nur eine kurze Pause vom Job vorstellen kann, muss sich entscheiden. Beim Papamonat sind die Väter auf die Zustimmung ihrer Arbeitgeber angewiesen, während sie auf Väterkarenz einen Rechtsanspruch haben.

Auch ist diese finanziell deutlich lukrativer und die Väter sind vor Kündigung geschützt - ab der Meldung der Karenz maximal vier Monate vor Antritt und dann noch vier Wochen nach Ende ihrer Berufsunterbrechung.

Die Arbeiterkammer setzt sich dafür ein, diese drei Nachteile des Papamonats (fehlender Rechtsanspruch und Kündigungsschutz; schlechte Bezahlung) gesetzlich zu beseitigen.

Einstweilen raten wir eher zu einer kurzen Väterkarenz. Möglich ist z. B., dass die Mutter nach dem Mutterschutz einen zweimonatigen Karenzblock nimmt und der zweite Monat sich mit einer zweimonatigen Karenz des Vaters überschneidet. So kann der Papa auch schon in einer ganz frühen Phase beim Kind sein.

Die Arbeiterkammer kämpft auch um gerechtere Bezahlung des Papamonats: Es ist nicht einzusehen, dass Väter, die nach dem Papamonat auch in Karenz gehen, die finanzielle Unterstützung für den Papamonat (rund 700 Euro) vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen bekommen.

Seit 20 Jahren verdienen Frauen um rund 22 Prozent weniger als Männer. Und das, obwohl sie mittlerweile im Schnitt über die höheren Bildungsabschlüsse verfügen! Grund dafür sind schlechter bezahlte Teilzeitjobs, der Karriereknick nach der Karenz und das höhere Lohnniveau in „Männerbranchen“. Dadurch lassen sich aber nur zwei Drittel des Gehaltsunterschieds erklären.

Viele Mütter wollen nach der Babypause Teilzeit arbeiten und unterschreiben dafür einen neuen Arbeitsvertrag. Eine echte Elternteilzeit ist das aber nicht! Diese ändert nicht den Arbeitsvertrag, umfasst einen speziellen Kündigungsschutz und die Rückkehr zur Vollzeitarbeit. Eine OGH-Entscheidung hilft jenen, die versehentlich in diese Falle geraten sind. Sie sollten sich bei der AK beraten lassen.