Bestände mit mehr als 350 Hühnern, Enten und Gänsen hatten in den vergangenen Wochen strenge Stallpflicht einzuhalten. Grund dafür waren die Schwärme an Zugvögeln, die aus dem Süden in unsere Regionen zurückgekehrt waren bzw. diese überflogen. Dabei drohte die Gefahr, dass sie dabei das Virus der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, verteilen könnten. „Auch der Kontakt der Wildvögel mit Hausgeflügel war durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel zu unterbinden“, zitiert Veterinärreferent Stadtrat Christian Pober (ÖVP) die Verordnung. Auch Fütterung und Tränkung der Tiere in Beständen mit weniger als 350 Tieren durfte nur im Stall erfolgen oder unter einem geeigneten Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwerte. Stallhaltung wurde angeraten.