Das Salzburger Unternehmen "Innocoms GmbH" mit Inhaber Robert Stark legte innerhalb der sechswöchigen Frist eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Und zwar gegen den Bescheid des Landesverwaltungsgerichtes in Kärnten, der besagt, dass nicht 1871, sondern nur 295 Quadratmeter am Klippitztörl gerodet werden dürfen. "Das erworbene Grundstück ist seit Jahren als Bauland zugelassen. Wir haben keine Widmungsänderung erwirkt und haben uns diesbezüglich natürlich vorher informiert. Und da hieß es, dass es bebaut werden darf. Ich hätte ja sonst nicht so viel Geld investiert, den Baulandpreis bezahlt", sagt Stark. Sein Bezug zum Klippitztörl? "Ich selbst lebe zwar in Salzburg, habe aber einen Zweitwohnsitz in Klagenfurt. Ein Freund der Familie besitzt auf dem Klippitztörl ein Haus."