Der Kampf dreier Anrainer gegen die Verbauung am Klippitztörlträgt erste Früchte. Gemeinsam brachten sie gegen die von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg erteilte Rodungsbewilligung am Landesverwaltungsgericht Kärnten eine Beschwerde ein. Nun liegt die Entscheidung vor, die zugunsten der Anrainer ausfällt. Sie sieht eine Einschränkung der geplanten Rodung vor, sodass nicht 1871, sondern nur 295 Quadratmeter gerodet werden sollen. "Das Hauptargument ist, dass den Anrainern ein Deckungsschutz gewährleistet werden muss", sagt Gerichtspräsident Armin Ragoßnig.