Die Regelung der Covid-19-Verordnung sagt ganz klar: Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Auch wenn es viele nicht glauben: Diese Regelung ist weiter in Kraft. Wer sich nicht an den „Babyelefanten“-Abstand hält, muss mit Strafen rechnen. Auch wenn die Polizei einen immer lockereren Umgang in der Bevölkerung registriert, hält sich ihrer Erfahrung nach die Mehrheit (noch) an die Abstandsregel. Bis zum 15. Juni gab es in Kärnten 1936 Anzeigen und 378 Organmandate wegen Übertretungen nach der Covid-Verordnung.
Dabei ging es meistens um das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder um die Nichteinhaltung des Mindestabstandes. Üblicherweise reiche laut Mario Nemetz, Sprecher der Landespolizeidirektion, aber eine Ermahnung aus. „Die meisten Leute sind sofort einsichtig und entschuldigen sich“, sagt Nemetz. Ist das nicht so, können die Beamten vor Ort auch Organmandate ausstellen. „Das letzte Mittel ist dann eine Anzeige“, sagt Nemetz. Eine solche kann teuer werden. Wer den Mindestabstand nicht einhält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro rechnen. Über die Strafhöhe entscheidet die jeweilige Behörde.