Seit 1. Jänner 2019 gilt in Österreich der sogenannte Familienbonus Plus, der die Steuerlast von Familien direkt reduzieren und mit 1.1.2022 von maximal 1500 Euro pro Kind auf 2000 Euro erhöht werden soll. Er gilt in voller Höhe bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzungen dafür sind nicht nur die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich und der Bezug der Familienbeihilfe, sondern auch ein dementsprechendes Einkommen. Alleinerzieherinnen, die sehr wohl berufstätig sind aber unter einer  Einkommensgrenze von brutto 15.000 Euro liegen, bleibt der Familienbonuns verwehrt, sie erhalten aber den sogenannten Kindermehrbetrag von maximal 250 Euro im Jahr. Bezieht man an mehr als 330 Tagen im Jahr Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe gibt es gar keinen Anspruch, weder auf Familienbonus noch auf den Kindermehrbetrag. Die Mehrzahl der Antragsteller bei "Kärntner in Not" fällt in diesen Bereich. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Bonus wirkt oder eben nicht.

Gutes Einkommen, voller Bonus 

Frau W. ist verheiratet, hat zwei Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren und einen Job in einem mittelständischen Kärntner Betrieb. Sie hat ein Einkommen von 3000 Euro brutto. Ihr Ehemann ist ebenfalls berufstätig, arbeitet aber seit der Geburt der Kinder nur mehr Teilzeit und verdient circa 1900 Euro brutto. Aufgrund des höheren Einkommens von Frau W. beantragt sie den Familienbonus Plus und erhält diesen für beide Kinder - 3000 Euro im Jahr oder 225 Euro monatlich.

Kampf um Unterhalt und Bonus

Anders stellt sie die Lage bei Frau K. dar. Sie hat ebenfalls zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren, lebt von ihrem Partner getrennt und arbeitet Teilzeit im Handel. Sie würde gerne mehr arbeiten, in ihrem Betrieb ist derzeit aber keine Vollzeitstelle frei. Sie verdient 1099 Euro brutto im Monat. Ihr Ex-Mann ist berufstätig und verdient 2332 Euro brutto monatlich und ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die Kinder sind jedes zweite Wochenende beim Vater. 
Als es zur Trennung der beiden kam, wurde Frau K. von ihrem Ex-Mann mit den Kindern auf die Straßegesetzt und hatte keine andere Wahl als die erst beste freie Wohnung zu nehmen. Ihr Antrag auf Wohnbeihilfe wurde abgelehnt, weiters wurde ihr geraten, um Familienzuschuss beim Land Kärnten anzusuchen, was sie auch getan hat.
Aufgrund ihres geringen Einkommens erhält sie keinen Familienbonus.

Im Gegensatz dazu erhält ihr Ex-Mann aufgrund der Zahlung von Kindesunterhalt und seines Einkommens nach Beantragung den Familienbonus von 3000 Euro für die zwei Kinder. 
Die Lage könnte sich für Frau K. verbessern, wenn sie eine Genossenschaftswohnung zugesprochen bekommt,  "Kärntner in Not" kann sie beim Finanzierungsbeitrag unterstützen. Den Familienzuschuss erhält sie bereits jetzt, dieser beträgt in ihrem Fall 50 Euro, der Anspruch besteht aber nur bis zum 10. Lebensjahr der Kinder. Offen bleibt, ob sich das Verhältnis zum Ex-Mann bessert und er den Familienbonus weiter gibt, ansonsten könnte ein Rechtsstreit drohen.