Das Projekt Sternenberg Resort auf der Hochrindl wird aller Voraussicht nach keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigen. Das ist einmal die zwischenzeitliche Erkenntnis eines Feststellungsverfahrens, das die Abteilung 7 des Landes durchführt – und dem Kärntner Naturschutzbeirat in seiner Funktion als Umweltanwalt zustellte. Der Beirat beantragte etwa vor einem Jahr das Verfahren, das prüft, ob eine UVP für das Hotel- und Chaletprojekt nötig ist. Dieser Zwischenstand, der der Kleinen Zeitung vorliegt, ist noch kein Bescheid. Aber Rudolf Auernig, Leiter der Geschäftsstelle des Naturschutzbeirates und in diesem Fall Umweltanwalt im Sinne des UVP-Gesetzes, sagt: „Ich gehe davon aus, die Behörde bleibt bei ihrer Einschätzung.“ Seine schriftlichen Einwände hat der Umweltanwalt bereits eingebracht.