Kleiner Ausrutscher, große Folgen: Ein Eisläufer verklagte die Gemeinde Keutschach, weil er beim Aussteigen aus dem Auto ausgerutscht ist. „Er parkte sein Fahrzeug vor dem Eingang zum Rauschelesee, um eislaufen zu gehen“, heißt es in der Klage. Als er aus dem Pkw stieg, brach er sich das rechte Handgelenk und zog sich Prellungen am Kopf zu. Der Sturz ereignete sich im Jänner 2019. Ein halbes Jahr später wollte der Mann von der Gemeinde Schadensersatz- und Schmerzensgeld. Er forderte 7600 Euro Entschädigung plus Haftung für alle Folgeschäden. Er sei auf einer Eisplatte ausgerutscht. „Die Gemeinde hat die Eisfreimachung beziehungsweise die Streuung des Parkplatzes unterlassen, deshalb haftet sie“, sagt Fahrhad Paya, der Anwalt des Verletzten.
Nach einem langen Prozess fiel nun ein Urteil: Das Bezirksgericht Klagenfurt wies die Klage ab. Paya wird dagegen berufen. Der Fall geht somit in die nächste (Eislauf-)Runde.