Jetzt wird einer der letzten Akte nach dem Tod eines Menschen zum Politikthema. Im Gesundheitsausschuss des Kärntner Landtages war heute, Dienstag, die Abschaffung der Totenbeschaugebühr, die die Gemeinden von Hinterbliebenen einheben, Teil der Debatten. Die 180 Euro, die die Gemeinden einheben, unabhängig davon, ob jemand zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus stirbt, sollen bundesweit der höchste Tarif sein. Wobei von Gemeindeseite auch zu hören ist, dass jenen Ärzten, die an einem Wochenende in der Nacht zur Totenbeschau fahren, 240 Euro gezahlt werden – also über die von den Angehörigen eingehobene Gebühr hinausgehend.