Ein 49-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der geständige Angeklagte hatte eingeräumt, mit einer Zwölfjährigen Kontakt über Snapchat gehabt zu haben und sie sowohl zum Schicken von Intimbildern als auch zu einem gemeinsamen Treffen aufgefordert zu haben. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.