Eine Beschränkung auf 50 Teilnehmer galt bei den früheren Lockdowns für Begräbnisse. Laut der seit Montag geltenden Lockdown-Verordnung  ist das Abschiednehmen diesmal unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen, aber ohne fixe Personenobergrenze, möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Limitierung unverhältnismäßig gewesen sei.