Ein ungewöhnlicher Wiederbetätigungsprozess fand am Dienstag am Klagenfurter Landesgericht statt. Einem Erwachsenen (29) wurde laut Anklage zur Last gelegt, sich in St. Veit an der Glan im nationalsozialistischen Sinne betätigt zu haben. So hat er Fotos von sich und diversen NS-Symbolen aufgenommen und gepostet.

Von Bruder tätowiert

Andererseits musste er sich vor Gericht verantworten, weil er ein gepostetes Bild von seinem Skrotum (Geschlechtsteil) veröffentlicht hat, auf dem ihm zuvor sein Bruder ein Hakenkreuz tätowiert hat. Nach dem Konsum von zwei Flaschen Whiskey. Zudem hat der Angeklagte diese Tätowierung am 13. September 2019 beim Abschlussabend einer Milizübung vor Zeugen zur Schau gestellt. Ebenfalls schwer betrunken. Der 29-Jährige musste sich daher in einem Geschworenenprozess wegen Verbrechen nach Paragraf 3 Verbotsgesetz verantworten.

Kurz nach Dienstagmittag gab es dann das Urteil: Der Mann wurde zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 29-Jährigen kündigte Rechtsmittel an.

Der Angeklagte zeigte sich im Verfahren geständig. Es tue ihm mittlerweile alles sehr leid, sagte er zu Richter Gerhard Pöllinger-Sorré. Der St. Veiter ist auch bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft. Nach einer Rauferei auf dem Wiesenmarkt wurde er zu 24 Monaten Haft (sechs davon unbedingt) wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt.