Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zwei Häftlinge, 23 und 21 Jahre alt, zu jeweils 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Sie hatten vergangenen Sommer ein Hakenkreuz und zwei Sieg-Runen aus Klopapier geformt und außen an den Gitterstäben ihres Zellenfensters angebracht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.