Das Bildungsministerium sorgt mit Plänen zur Änderung des Universitätsgesetzes für Aufsehen. Die Novelle, die demnächst in Begutachtung gehen soll, sieht vor, dass Studierende künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen, andernfalls erlischt ihre Zulassung. Derzeit sind die Studienpläne so konzipiert, dass man mit 60 ECTS-Punkten pro Jahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit absolvieren kann.