Der Tod einer Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl mehrere Tage nach einer Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Krems verneinte laut ihrem Sprecher Franz Hütter vom Montag die Einleitung eines Verfahrens. "Es wurde kein Anfangsverdacht festgestellt", sagte der Behördensprecher zur APA. Mit einer Obduktion am Wiener AKH soll die Todesursache der 49-Jährigen festgestellt werden.

Das AKH und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatten bisher keinen Zusammenhang zwischen dem Ableben der Frau und dem Impfstoff hergestellt. Das Ergebnis der Obduktion werde erst in den kommenden Wochen vorliegen, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem AKH.

Entlastet wurde das Landesklinikum Zwettl unterdessen vom Ergebnis einer am Wochenende durchgeführten sanitätsbehördlichen Überprüfung. Wie der "Kurier" am Montag online berichtete, wurden in diesem Rahmen keinerlei Hinweise auf eine fehlerhafte Anwendung oder eine mögliche Verunreinigung des Impfstoffes zutage befördert. Eine Delegation der Landessanitätsdirektion sowie der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft hatten sich in das Spital in der Waldviertler Bezirksstadt begeben.

Weg "lückenlos dokumentiert"

Der Weg der AstraZeneca-Impfcharge sei von der Anlieferung über die Lagerung bis zur Verabreichung an die betroffene Krankenpflegerin lückenlos dokumentiert worden, berichtete die Tageszeitung. Die Spitalshygienikerin habe den gesamten Vorgang der Verimpfung mittels "Standard Operating Procedure" (SOP) im Rahmen des Qualitätsmanagements festgehalten.

Eine 35-jährige Kollegin der Verstorbenen befand sich nach ihrer Impfung in stationärer Behandlung auf der internen Abteilung im Landesklinikum Zwettl. Zum Zustand der Frau machte die NÖ Landesgesundheitsagentur am Montag mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht keine Angaben. Laut "Kurier" wird ein Zusammenhang der beiden Fälle mittlerweile ausgeschlossen. Die Betroffene 35-jährige soll entsprechende Vorerkrankungen und Blutgerinnungsstörungen haben.

37.000 Dosen der Charge verimpft

Das BASG informiert am Abend, dass rund 37.000 Dosen der betroffenen Charge des Impfstoffs von AstraZeneca mit der Chargennummer ABV 5300 in ganz Österreich verimpft wurden. "Derzeit liegen zu dieser Charge keine weiteren schweren Nebenwirkungen in Bezug auf Gerinnungsstörungen vor. Meldungen gibt es zu allergischen Reaktionen. Eine nochmalige Analyse der inkriminierten Charge erfolgt durch das offizielle Arzneimittelkontrolllabor in den Niederlanden, das auch für die europaweite Freigabe dieser Charge zuständig war."

Laut dem BASG umfasst die betroffene Charge insgesamt rund eine Million Dosen und wurde in 17 europäische Länder geliefert. Nebenwirkungsmeldungen in Bezug auf Gerinnungsstörungen aus den anderen Ländern der EU und aus dem Vereinigten Königreich zeigen derzeit keine thrombo-embolischen Fälle nach einer Impfung mit dieser Charge, hieß es in einer am Abend der APA übermittelten Stellungnahme. Zudem werde die europäische Arzneimittelbehörde EMA alle Nebenwirkungsmeldungen im Zusammenhang mit thrombo-embolischen Ereignissen ausdrücklich prüfen. "Die übrigen Dosen dieser Charge, es handelt sich um geringe Restmengen, sind gesperrt und werden derzeit nicht verimpft. Man geht davon aus, dass die Dosen verimpft werden können, sobald die Sachlage geklärt ist", so das BASG.

Impfgremium: Derzeit kein erhöhtes Risiko

Das Nationale Impfgremium hat am Montag über die Causa beraten und empfiehlt, die Situation zu beobachten. Das Monitoring auf internationaler Ebene werde verstärkt, sagte das BASG. Man habe sich zunächst auch mit Deutschland ausgetauscht, dort wurden keine diesbezüglichen Auffälligkeiten in Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung von AstraZeneca beobachtet. Derzeit zeigt auch der weitere internationale Austausch kein erhöhtes Risiko.