Kurz vor der dazugehörigen Debatte im Nationalrat haben sich Koalition und die SPÖ heute auf jenen Gesetzesantrag geeinigt, der Corona-Tests zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen oder Hotels machen kann. Auch in der Gastronomie können entsprechende Regelungen eingeführt werden. Vieles bleibt noch offen, da dem Gesundheitsminister am Verordnungsweg einiger Spielraum eingeräumt wird.

Das "Reintesten" wird damit noch diese Woche vom Parlament durchgewunken. Eine mögliche Blockade durch die Opposition im Bundesrat wird durch Zugeständnisse an die SPÖ durchbrochen. Allerdings muss der Lockdown überhaupt erst aufgehoben werden, damit es die Möglichkeit zum "Reintesten" gibt. Allzu zuversichtlich klang da Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in der Debatte zum Antrag im Nationalrat nicht. Der Ressortchef verwies auf die Bedeutung der britischen Variante des Virus: "Diese Mutation hat enormes Potenzial in sich."

Im am Donnerstag fertig gestellten Abänderungsantrag sind noch einige kleinere Änderungen vorgenommen worden, etwa dass auch ein Heim-Test auf Corona jedenfalls mit einem qualitativ höher wertigen PCR-Test bestätigt werden muss. Auch wird klar gestellt, dass Dienstnehmern bei betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert.

Weggefallen ist jener Passus, wonach man von einer Testpflicht für Veranstaltungsteilnahme ausgenommen ist, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine Covid-Erkrankung überstanden hat. Dies sei mit Blick auf den sich laufend ändernden Stand der Wissenschaft notwendig, um dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzespaket. Ergänzend wird dafür klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest einem Nachweis zu Grunde liegen kann.

"Reintesten" gilt auch für Gastronomie

Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist, dass ein negatives Testergebnis künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein soll. Auch bestimmte Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt und Schüler sollen sich regelmäßig testen lassen.

Weiters wird nun im Gesetz explizit klargestellt, dass die Tests für Mitarbeiter kostenlos sein werden. Zudem wird eine Basis dafür geschaffen, dass in Betrieben sowohl Test- als auch in späterer Folge Impfstraßen errichtet werden können, die vom Bund finanziert werden. Außerdem sollen die sogenannten Wohnzimmer-Tests arbeitsrechtlich entsprechend verankert werden.

Die Gastronomie werde nicht vom "Reintesten" ausgenommen sein, betonte Anschober. In welchen Bereichen man diese Option per Verordnung ziehen werde, hänge vom Verlauf der Pandemie ab. Die SPÖ hatte ursprünglich auf Ausnahmen für Wirte gedrängt. Obwohl dies nicht gelungen ist, wird man zustimmen.

SPÖ stimmt zu, spricht aber von "Test-Chaos"

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher sparte dennoch nicht mit Kritik. Er sprach von einem "Test-Chaos", das die Regierung verursacht habe und einem mangelhaften Schutz der Altenheime. Seine Parteichefin Pamela Rendi-Wagner hatte davor in einer Aussendung begrüßt, dass es endlich eine umfassende vernünftige Teststrategie geben.

Sachte Zustimmung kam von den NEOS, deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker die Vorlage zwar nicht berauschend, aber besser und gezielter als die bisherigen Vorhaben nannte. Allerdings ist er skeptisch, dass das "Reintesten" überhaupt zur Anwendung kommt. Loacker sieht eine Scheindiskussion, "weil sie die Republik zugesperrt lassen wollen".

Diesen Verdacht äußerte auch der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Dabei zeige der Lockdown nicht einmal mehr Effekte, weil die Leute nicht mehr mitmachten. Zudem fragte er sich, wie man wohl kontrollieren wolle, dass sich jemand tatsächlich nach einem positiven Wohnzimmer-Test auch einem PCR-Test unterziehe, wie das im Gesetz vorgesehen ist.

VP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz wies die Bedenken der Opposition zurück, kann auch keinen Generalverdacht gegen die Bevölkerung erkennen, wie das die FPÖ vermutet. Vielmehr schaffe man Bedingungen, um bis zu einer breiten Ausrollung der Impfungen gewisse Freiheiten zu ermöglichen.