Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. "Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler, die ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land an der Grenze zu Salzburg besuchen. Die beiden Gymnasiasten mussten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen. Der Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks betrifft die Verordnung rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf (Bezirk Salzburg-Umgebung) und dem Umfeld wohnen. Für diese wurden sogar eigene Massentests in der Stadt Laufen organisiert, um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es. Rektor Maurice Flatscher hatte die Testpflicht als diskriminierend kritisiert, weil bayerische Schüler in Österreich keinen Test vorlegen müssten.

Testpflicht sorgte für Kritik

Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich "unaufgefordert und unverzüglich" ein Coronatestergebnis vorlegen.

In Österreich gab es Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung in der Folge klar, dass sich österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.