Weil sein 2018 gekauftes E-Auto im Realbetrieb eine wesentlich geringere Reichweite hatte als vom Hersteller angegeben, ist ein Mühlviertler vor Gericht gezogen und hat in erster Instanz recht bekommen. Der Händler muss ihm 30.288 Euro – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr – zurückerstatten, entschied das Landesgericht Linz nicht rechtskräftig. Das Gericht bestätigte der APA einen entsprechenden Artikel der "Kronen Zeitung".

Beim Kauf habe man dem Kläger eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen, heißt es darin. Der Wagen habe im hügeligen Mühlviertel aber bereits nach 110 bis 120 Kilometern an der Strom-Zapfsäule "nachtanken" müssen. "Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Er sagt, wenn er das gewusst hätte, hätte er nicht gekauft", begründete Rechtsanwalt Michael Poduschka die Klage.

Der Sachverständige im Prozess habe festgestellt, "der VW E-Golf, den mein Mandant gekauft hatte, sei ein 'umgemodeltes Benzinfahrzeug' mit einer kleinen Batterie", schilderte Poduschka.

Mangelnde Aufklärung durch Händler

Beim Landesgericht Linz hieß es, der Autohändler habe nicht auf den Umstand der geringeren Reichweite bei niedrigen Temperaturen im hügeligen Mühlviertel hingewiesen. Das sei der Grund für die erfolgreiche Irrtumsanfechtung gewesen. Laut Poduschka dürfte es sich um das "erste Urteil zur Reichweite eines Elektroautos im deutschsprachigen Raum" handeln.

VW-Generalimporteur Porsche Austria verweist darauf, dass es sich bei der Reichweite um "Bis-zu-Angaben" handelt, das Fahrverhalten oder auch die Außentemperaturen hätten Einfluss auf die Akkuleistung. Des Weiteren handle es sich um ein Auto der älteren Baureihe, welches nicht auf dem aktuellen Modularen Elektro-Baukasten (MEB) basiert.

"Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat im Urteil ausdrücklich festgestellt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war und auch aktuell ist, insbesondere den behaupteten Mangel nicht aufweist. Der Klage wurde dennoch wegen Irrtums stattgegeben. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Porsche Austria verfehlt und es ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung im Berufungsverfahren aufgehoben wird", so ein Sprecher von Porsche Austria zur APA.