Campingurlaub erlebt heuer angesichts der Corona-Krise einen Aufschwung, besonders im eigenen Land. Trotz maximaler Flexibilität und Naturnähe – macht man sich mit Reisemobil, Wohnwagen oder Zelt auf den Weg, sollte man wissen, wo genau Camping überhaupt erlaubt ist.

„Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden, können die Strafen bis zu 14.500 Euro betragen. „In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit“, stellt der Experte klar.

Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist Folgendes: Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Zwar sichert das Forstgesetzes jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.

Übrigens: Das bloße „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird. In Regionen wie Wien und Tirol gibt es allerdings auch diesbezüglich Einschränkungen.

Mehr zum Thema