Wer schon jetzt seinen Campingurlaub plant, sollte dabei auch die Schweiz in Erwägung ziehen – mit Bergen, Seen und Städten bietet das Nachbarland viel Abwechslung. Für Lenker von Reisemobilen und Gespannen gibt es einige Besonderheiten, die man kennen sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Die wichtigste für Camper: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, auch Wohnmobile und Wohnanhänger, braucht mankeine Vignette, sondern muss eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) bezahlen. "Diese ist für das gesamte Straßennetz zu entrichten, nicht nur für Autobahnen. Die Gebühr wird für jeden Tag, an dem sich das Fahrzeug in der Schweiz aufhält, fällig – unabhängig davon, ob es bewegt wird oder nicht", sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Bezahlen kann man auch mittels App.

Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht benötigen eine Vignette – diese kostet umgerechnet 38 Euro für ein Jahr und ist zum Beispiel an der Grenze und an Tankstellen erhältlich. "Kontrollen sind keine Seltenheit. Für das Fahren ohne Vignette werden rund 190 Euro Strafe fällig", warnt der Experte. Achtung: Bei einigen Tunneln und Pässen fallen zusätzliche Gebühren an.

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