418 Personen haben sich im Jahr 2018 bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier verletzt, vier verunglückten tödlich. Insgesamt ist die Zahl der Wildunfälle mit Personenschaden von 276 Unfällen im Jahr 2017 auf 377 im Jahr 2018 angestiegen. „Damit hat sich die Zahl der folgenschweren Wildunfälle gegenüber dem Vorjahr um rund 37 Prozent deutlich erhöht“, so der österreichische Versicherungsverband VVO.

„Hinzu kommen zahlreiche weitere Unfälle mit Wildtieren, bei denen zwar keine Personen verletzt, jedoch die Wildtiere zu Schaden kamen und das Unfallauto stark beschädigt wurde.“Rund 74.000 Wildtiere – darunter mehr als 12.000 Jungtiere – haben in der Saison 2017/2018 die Kollision mit einem Fahrzeug nicht überlebt. Das bedeutet, dass es auf Österreichs Straßen etwa alle 7 Minuten zu einem Wildunfall kommt.

Wann sind Wildwechsel am häufigsten?
ANTWORT: In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Die meisten Unfälle ereignen sich zwischen 5 und 7 Uhr sowie zwischen 20 und 23 Uhr. Im Herbst kommt es aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse laut österreichischem Versicherungsverband VVO zu besonders vielen Unfällen mit Wildtieren.

Wo ist die Gefahr am größten?
ANTWORT: Wildtiere wählen instinktiv den kürzesten Weg zu ihrem Ziel und entscheiden dabei nicht zwischen Straßen und Feldern. Bei Übergangs- bereichen zwischen Wald und Feld oder Obstgärten ist das Risiko eines Wildunfalls daher am größten - hier sollten Fahrzeuglenker ganz besonders vorsichtig sein.

Folgen die Tiere beim Wechseln einem bestimmten Muster?
ANTWORT: Studien haben gezeigt, dass 80 Prozent der Autofahrer unbewusst annehmen, dass die Tiere von rechts kreuzen. Tatsächlich queren sie die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleicher- maßen. Besonders in ausgeschilderten Wildwechselzonen heißt es, Fahrbahn und beide Straßenränder zu beobachten.

Wie verhält man sich als Autofahrer in Wildwechselzonen richtig?
ANTWORT: Speziell auf wenig befahrenen Nebenstraßen und in Wildwechselzonen sollten Autofahrer mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs und bremsbereit sein und einen ausreichend großen Abstand zum Vordermann halten.

Was tun, wenn Wild vor einem die Straße kreuzt?
ANTWORT: Taucht ein Tier vor einem auf, sollte man bremsen und mehrmals kurz hupen. Nicht „anblinzeln“: Durch Auf- und Abblenden mit den Scheinwerfern irritiert man die Tiere und sie bleiben vor Schreck im Lichtkegel stehen. Hat das Wild die Fahrbahn überquert, heißt es weiter vorsichtig sein, da die Tiere oft in Gruppen unterwegs sind.

Zusammenstoß oder Ausweichmanöver - welche Reaktion ist besser?
ANTWORT: Die größte Gefahr droht durch Verreißen des Fahrzeugs, bei dem man die Kontrolle über das Auto verliert. Das ist laut Kuratorium für Verkehrssicherheit weitaus riskanter als ein Zusammenstoß. Ist der Aufprall unvermeidlich, muss man als Fahrer stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten.

Was ist im Fall eines Unfalls zu tun?
ANTWORT: Sofort an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und die Polizei oder den Jagdaufseher vom Vorfall verständigen. Wer keine Meldung vornimmt, begeht Fahrerflucht.

Was tut man mit dem angefahrenen Tier?
ANTWORT: Verletztes Wild darf man nicht berühren oder zum Tierarzt bringen, sondern man muss es dem Jagdaufseher überlassen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß davongelaufen ist, muss man den Schaden melden.

Was passiert, wenn man durch das Bremsmanöver einen Auffahrunfall auslöst?
ANTWORT: Laut StVO darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. „Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Gilt das auch, wenn man den Zusammenstoß mit einem großen Tier vermeiden will?
ANTWORT: Die Judikatur hat sich dahingehend entwickelt, dass bei einem Crash mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass ihm nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung kein Mitverschulden angelastet wird.

Welche Versicherungen kommen für den Schaden nach einem Wildwechsel auf?
ANTWORT: Den Schaden am eigenen Auto bekommt man nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man den Schaden selbst begleichen. Außer es trägt jemand die Schuld: etwa bei schadhaften Wildzäunen entlang mautpflichtiger Autobahnen.

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